Home

Faire Trennung

Was kann ich in der Mediation regeln?

Hier finden Sie Fragebögen zum herunterladen, die Ihnen Ihre Planung erleichtern.

 

In der Mediation können sie für fast alle Bereiche der sog. Scheidungsfolgen eigene Lösungen entwerfen. Einzelheiten und Besonderheiten erfahren Sie in den folgenden Punkten.

Achtung! 

Die folgenden Informationen sind keine Rechtsberatung und es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Für Ihre individuellen Fragen empfehlen wir Ihnen unbedingt, sich bei Ihrem Rechtsanwalt beraten zu lassen.

 

Sorge- und Umgangsrecht

Das Sorgerecht umfaßt das Recht und die Pflicht, für die Person und das Vermögen des Kindes zu sorgen. Bei verheirateten Paaren wird nach dem neuen Kindschaftsrecht das gemeinsame Sorgerecht angenommen, d.h. beide Elternteile bewahren ihre Rechte und Pflichten. In der Mediation können Sie sich über das Sorge- und Umgangsrecht verständigen. Das Gericht zieht bei einer Ehescheidung mit minderjährigen Kindern immer das Jugendamt hinzu, da es verpflichtet ist, bei der Scheidung, das Wohl des Kindes besonders zu beachten.

Eine einvernehmliche Einigung der Eltern in der Mediation über das Sorge- und Umgangsrecht für Ihre Kinder wird vor Gericht anerkannt, wenn nicht gewichtige Gründe dagegen sprechen. Im allgemeinen wird die Vereinbarung der Eltern gerne angenommen, da sie ein Zeichen dafür ist, dass die Eltern sich Ihrer Verantwortung bewußt sind.

Detaillierte Informationen dazu finden Sie z.B. auf dieser Seite des Rechtsanwalts Sperling.

Anfang der Seite

 

Versorgungsausgleich

Bei dem Versorgungsausgleich wird festgestellt, welche Rentenanwartschaften jeder Ehegatte während der Ehe erworben hat. Besteht ein Unterschied, wird der Unterschiedsbetrag hälftig geteilt.

Sie sind in der Mediation frei, über den Versorgungsausgleich zu verhandeln. Sofern sich eine auf eine vom der gesetzlichen Regelung abweichenden Verteilung einigen, muß das Familiengericht diese Vereinbarung genehmigen, damit sichergestellt ist, das keiner benachteiligt wird. Das stellt normalerweise kein Problem dar.

Detaillierte Informationen dazu finden Sie z.B. auf dieser Seite des Rechtsanwalts Sperling.

Anfang der Seite

 

Zugewinnausgleich

Hat einer der Ehegatten während der Ehe mehr Vermögen erworben als der andere, so ist der andere berechtigt, einen Zugewinnausgleich zu verlangen. Dies trifft nicht zu falls Sie z.B. eine Gütertrennung vereinbart haben. Beim Zugewinnausgleich wird der Unterschied der Vermögenszuwächse halbiert und dem benachteiligten Ehegatten zugewiesen.

Es steht Ihnen in der Mediation frei, über die Art und Höhe des Zugewinnausgleichs zu verhandeln.

Detaillierte Informationen dazu finden Sie z.B. auf dieser Seite des Rechtsanwalts Sperling.

Anfang der Seite

 

Kindesunterhalt

Beide Eltern sind verpflichtet, für den Unterhalt ihrer Kinder aufzukommen. Der eine Elternteil tut dies, indem er oder sie das Kind betreut, der andere durch eine monatliche Geldzahlung. Vor Gericht wird der Kindesunterhalt nach bestimmten Regeln festgelegt. In den alten Bundesländern wird eine nach den Einkommensverhältnissen des Unterhaltspflichtigen differenzierte Tabelle verwendet, die sog. "Düsseldorfer Tabelle". In den neuen Bundesländern wird die "Berliner Vortabelle" bzw. die "Thüringer Tabelle" verwendet.

Die starre Verwendung der gesetzlichen Tabellen zur Unterhaltsberechnung wird in den wenigsten Fällen die speziellen Bedürfnisse und Interessen der Eltern erfüllen. Sie können in der Mediation den Kindesunterhalt nach Ihren und den Bedürfnissen ihrer Kinder vereinbaren.

Detaillierte Informationen dazu finden Sie z.B. auf dieser Seite des Rechtsanwalts Sperling.

Anfang der Seite

 

Ehegattenunterhalt

Nach der Scheidung trägt jeder Ehegatte wieder die Eigenverantwortung und jeder hat grundsätzlich für sich selbst zu sorgen. Kann jedoch ein Ehegatte seinen Unterhalt nicht bestreiten (weil er bspw. die Kinder betreut), hat er Anspruch auf Unterhalt.

Sie können in der Mediation einen Ehegattenunterhalt festlegen, der Ihrer persönlichen Situation gerecht wird.

Für die Mediation ist es wichtige, dass Sie sich über Ihre Haushaltseinnahmen und -ausgaben sowie über Ihr Vermögen im klaren sind. Sie können unsere Fragebögen herunterladen (s.u.), mit denen Sie u.a. Ihre Einnahmen, Ihr Budget und Ihr Vermögen bestimmen können. Wenn Sie diese Fragebögen vollständig ausgefüllt mit in die Mediation bringen, sparen Sie viel Zeit für die Verhandlung. (Um die Dateien lesen zu können, brauchen Sie den Adobe-Reader, der auf den meisten Rechnern vorhanden sein sollte. Sonst können Sie ihn sich kostenlos bei der Firma Adobe herunterladen.)

Fragebogen zur Aufstellung des Budgets
Fragebogen für die Erfassung des Vermögens
Fragebogen für die Umgangsregelung für Kinder.
Unsere Mediationsvereinbarungen.

Detaillierte Informationen dazu finden Sie z.B. auf dieser Seite des Rechtsanwalts Sperling.

 

Anfang der Seite

 

 

© 2003 Institut Sikor

Letztes Update: 12.06.07
Diese Seite wird gehostet bei Manitu